Hygienekonzept
A: Allgemeines
Sehr geehrte Mitglieder und Kursteilnehmer*innen,
nach einigen Wochen Corona bedingter Pause kann das Training nun langsam wie¬der losgehen. Jedoch haben wir einige Auflagen vom Land Baden-Württemberg, die wir berücksichtigen müssen, damit sich das Virus nicht wieder stärker ausbreitet. Wenn wir jetzt wieder starten, tun wir das immer noch mit der Gefahr, dass sich Menschen in den Trainingseinheiten anstecken können. Damit das Risiko möglichst gering ist, haben wir ein Hygienekonzept erarbeitet, mit dem wir das sicherstellen wollen. Für uns alle ist es nun wichtig, dass sich alle Teilnehmer*innen auch an diese Spielregeln halten, weshalb wir Euch mit diesem Informationsschreiben über die Regeln informieren wollen.
B: Hygienekonzept
Damit sich alle Teilnehmer*innen an die Regelungen halten, ist es wichtig, dass Ihr euch diese vorab zu Hause durchlest. Sollten sich im konkreten Trainingsbetrieb Teilnehmer*innen nicht an die Regeln halten, sind die Trainer*innen angehalten die Sportler*innen daran zu erinnern. Bei wiederholten Verstößen gegen die Regeln müssen die Teilnehmer*innen vom Training ausgeschlossen werden.
Folgende Regeln wurden für den Trainingsbetrieb fixiert:
Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße durch die Teilnehmer*innen
- Beim Zutritt auf das Sportgelände
- Nach dem Toilettengang
- Ggf. in der Pause
- Bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.
Regelmäßige Desinfektion (vor/nach jeder Trainingsgruppe)
- Sportgeräte (Ball, Kleingeräte, Matten etc.)
- Ablageflächen
- Türgriffe, Handläufe, etc.
Toiletten
- Toiletten sind während der Nutzungszeiten der Halle geöffnet. Sie werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
- Es ist von den Teilnehmern*innen sicherzustellen, dass sich während der Toilettenbenutzung nur eine Person pro Toilettenraum aufhält.
Umkleiden und Duschräume
- Bis der normale Trainingsbetrieb wiederhergestellt ist, bleiben Umkleide- und Duschräume geschlossen.
- Die Trainierenden sind aufgefordert, bereits in Sportkleidung zum Sportgelände zu kommen.
Laufwege
- Ein- und Ausgänge sind durch Pfeile und Schilder gekennzeichnet.
- Zudem sind Wartebereiche gekennzeichnet, über die ein geregelter Zugang zur Sportstätte sichergestellt werden kann.
- der/die Übungsleiter*in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht gemeinsam, sondern mit Abstand das Sportgelände betreten.
- Die Teilnehmer*innen haben erst dann die Erlaubnis die Sportstätte zu betreten, wenn der/die Übungsleiter*in es freigibt. Sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu achten.
Gruppenwechsel - Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen:
- Ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen einplanen.
- Auf zügiges Verlassen der Halle hinweisen.
- Die nachfolgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe vollständig die Halle verlassen hat.
- Die Zeit des Gruppenwechsels wird zum Desinfizieren und zum Lüften der Halle genutzt.
Abstand halten
- Der jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstand (derzeit 1,5 m) ist von allen Teilnehmern*innen immer einzuhalten, sowohl beim Betreten als auch Verlassen des Sportgeländes.
- Zur Orientierung für den richtigen Abstand sind die Sportstätten mit entsprechenden Markierungen versehen.
- In den Pausen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten.
- Die Ablage des Equipments inkl. Trinkflaschen erfolgt in der pro Teilnehmer*in ausgewiesenen „Zone“
Eigenes Equipment der Sporttreibenden
- Das Mitbringen eines großen Handtuchs zur Unterlage ist bei Fitness-Kursen verpflichtend.
- Trinkflaschen sind von den Teilnehmern*innen selbst mitzubringen.
- In Absprache mit dem/der Trainer*in können für das Training benötigte Spiel- und Handgeräte bzw. Trainingsmaterialien (z.B. Bälle, Matten, etc.) mitgebracht werden.
C: Trainingsgruppenkonzept
Trainingsinhalte
- Die Trainingsinhalte, die unter den gegebenen Umständen und Raumvorgaben trainiert werden dürfen, sind in den Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände festgelegt. Die Trainer*innen müssen sich an diesen Empfehlungen orientieren. Dabei steht die Gesundheit des Teilnehmers immer im Vordergrund.
- Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
- Während des Trainings in geschlossenen Räumen sind in geschlossenen Räumen hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt.
Personenkreis
- Es dürfen ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie die Teil¬nehmenden anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden),
- Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleiter*innen und Teilnehmende).
- Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.
Anwesenheitsliste
- In jeder Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort so-wie Übungsleiter, TN-Name, Anschrift oder Mailadresse, Telefon) durch den/die Übungsleiter*in zu führen, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann. Beim Auftreten eines positiven Falls werden die Daten an das Gesundheitsamt weitergegeben!
- Die ausgefüllten Listen werden von dem/der Übungsleiter*in an einem festgelegten Ort gesammelt.
Gesundheitsprüfung
- Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
- Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Der/die Übungsleiter*in hat dies vor jedem Training abzufragen.
Erste-Hilfe
- Ein Erste-Hilfe-Koffer ist in der jeweiligen Sportstätte deponiert.
- Bei gesundheitlichen Notfällen ist Erste-Hilfe zu leisten.
- Informationen zu Erste-Hilfe in Corona-Zeiten finden sich z. B. auf der Internetseite des ADAC (https://www.adac.de/verkehr/erste-hilfe-corona/).
Solltet Ihr Fragen haben, wendet Euch bitte zunächst an Eure Trainer*in oder direkten Ansprechpartner in der Abteilung im Verein. Auf diesem Weg sagen wir Euch allen schon jetzt Danke dafür, dass Ihr diese nicht alltägliche Situation so annehmt.
Mit der Teilnahme am Sportangebot seid Ihr einverstanden, dass der TSV Gaiberg Eure Daten im Falle einer Corona-Infektion in der Gruppe an das Gesundheitsamt weitergeben darf.
Gaiberg, 13.09.2020
gez. Horst Müller
Das Hygienekonzept können Sie hier herunterladen: Hygienekonzept